Rezeptbestellung

Rezeptbestellung2024-04-11T18:39:34+02:00
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Häufige Fragen:

Das Formular dient zur Bestellung von Medikamenten, die wir Ihnen als Dauertherapie verordnet haben. Bitte bedenken Sie vor Bestellung, dass wir Ihnen das Rezept nur quartalsbezogen ausstellen dürfen. Eine Bestellung auf Vorrat ist nicht möglich.
Salben und Cremes können über dieses Formular nicht bestellt werden. Hierfür ist eine Vorstellung persönlich oder per Videosprechstunde (nur bei guter Bildqualität) erforderlich.

Sie können Ihr Folgerezept auch telefonisch über unser Rezepttelefon unter 02233/22265 bestellen  (Anrufbeantworter).

Die Bearbeitungszeit für Rezepte beträgt einen Arbeitstag, d.h. es ist unter der Woche spätestens 24 Stunden nach der Bestellung abholbereit.
Voraussetzung (nur für gesetzlich versicherte Patienten): Die Versichertenkarte muss im laufenden Quartal eingelesen worden sein, um das E-Rezept in die ärztliche Unterschriftsliste zu setzen.  Das Rezept kann dann erst am Folgetag in der Apotheke abgeholt werden.
Bei Bestellungen am Wochenende ist das Rezept spätestens am darauf folgenden Dienstag einlösbar. Bitte berücksichtigen Sie: In Einzelfällen kann es sein, dass vor einer Folgeverordnung eine ärztliche Rücksprache erforderlich ist, insbesondere wenn bereits länger keine Therapiekontrolle mehr erfolgt ist.

Bitte füllen Sie das Formular sorgfältig aus. Pflichtfelder sind mit einem Stern (*) gekennzeichnet. Bitte bedenken Sie vor Bestellung, dass wir Ihnen das Rezept nur quartalsbezogen ausstellen dürfen. Eine Bestellung auf Vorrat ist leider nicht möglich.

Zum Schutz Ihrer Daten verfügt unsere Internetseite über eine gesicherte Verbindung. Zur Datenschutzerklärung.
Alternativ können Sie Ihren Rezeptwunsch auch über unser Rezepttelefon 02233/22265 übermitteln.

Bitte lassen Sie zunächst Ihre gültige Gesundheitskarte im laufenden Quartal in der Praxis einlesen. In Regel sollte das eRezept nach erfolgter Bestellung dann spätestens nach dem Ablauf einer Sprechstunde (vormittag/nachmittag) in der Apotheke einzulösen sein.

Hinweise des Bundesgesundheitsministeriums zum eRezept

Ihre Rezeptbestellung:


    Rezeptart:

    Wenn Ihre gültige Gesundheitskarte im laufenden Quartal in der Praxis eingelesen wurde, erhalten Sie automatisch ein eRezept.In der Regel ist das eRezept nach Ablauf einer Sprechstunde (vormittag/nachmittag) ärztlich geprüft, elektronisch signiert und zum Einlösen in der Apotheke bereit. Sie benötigen in der Apotheke lediglich Ihre Versichertenkarte.

    Wenn die Versichertenkarte im laufenden Quartal noch nicht eingelesen wurde, wird ihr Rezept wie gewohnt in Papierform ausgestellt und liegt zur Abholung in der Praxis bereit.

    Sie können Ihr Privatrezept wie gewohnt nach der Bearbeitungszeit in der Praxis abholen. Die Ausstellung eines Privatrezepts als eRezept ist derzeit noch nicht möglich.




    Anmerkungen, weitere Medikamente:

    Sollten Sie kürzlich erst ein neues Medikament (kleine Packungsgröße N1) erhalten haben, ist zunächst eine ärztliche Rücksprache erforderlich, um die Packungsgröße zu ändern.

    Bitte beachten Sie die Hinweise zur eingelesenen Versichertenkarte.

    Mit der Übermittlung und Speicherung meiner Daten bin ich einverstanden. Die Datenschutzhinweise habe ich gelesen und akzeptiert.

    Zur Datenschutzerklärung

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    Allergologie und Chirotherapie
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    ✆ 0 22 33 / 2 22 67
    📠 0 22 33 / 2 22 64

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