Rezeptbestellung

Rezeptbestellung2025-09-15T02:01:34+02:00
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Häufige Fragen:
Für gesetzlich Versicherte (GKV)

Damit ein eRezept ausgestellt werden kann, muss Ihre gültige Gesundheitskarte (eGK) im laufenden Quartal einmal in unserer Praxis eingelesen worden sein. Erst dann darf das Rezept durch die Ärzte elektronisch signiert und an das System übermittelt werden.

Nach dem Einlesen der Versichertenkarte und erfolgter Bestellung ist das eRezept in der Regel nach der nächsten Sprechstunde (Vormittag oder Nachmittag) in der Apotheke einlösbar – ganz ohne Papierausdruck.

Für privat Versicherte (PKV)

Das eRezept-System ist derzeit nur für gesetzlich Versicherte vorgesehen.
Privatversicherte erhalten weiterhin ein Papierrezept, das wie gewohnt in der Apotheke eingelöst werden kann.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums:
Hinweise zum eRezept

Über dieses Formular können Sie ausschließlich Medikamente bestellen, die wir Ihnen im Rahmen einer Dauertherapie bereits verordnet haben.

Wichtige Hinweise:

  • Rezepte dürfen nur quartalsbezogen ausgestellt werden.
    Für gesetzlich Versicherte gilt: Erst nachdem Ihre Karte im Quartal eingelesen wurde, kann das Rezept ausgestellt und elektronisch signiert werden. Vorher ist eine Einlösung in der Apotheke nicht möglich.

  • Eine Vorratsbestellung von Medikamenten ist gesetzlich nicht erlaubt.

  • Salben, Cremes oder Tabletten für Hauterkrankungen können nicht über dieses Formular bestellt werden.
    Hierfür ist eine persönliche Rücksprache mit dem Arzt erforderlich – gerne auch per Videosprechstunde.

Sie können Ihr Folgerezept bequem über unser Rezepttelefon unter 02233 / 22265 bestellen.
Bitte sprechen Sie Ihre Bestellung auf den Anrufbeantworter – wir bearbeiten Ihre Anfrage zeitnah.

Hinweis für GKV-Versicherte: Die ärztliche Prüfung und Signatur der eRezepte erfolgt nach Ablauf der Sprechstunde.
Das Rezept ist erst danach in der Apotheke verfügbar.

Bevor Sie ein Folgerezept bestellen, prüfen Sie bitte folgende Punkte:

  • Es handelt sich um ein Wiederholungsrezept in gleicher Dosierung
  • Eine ärztliche Rücksprache oder Therapiekontrolle ist aktuell nicht erforderlich
  • GKV: Ihre Versichertenkarte wurde im laufenden Quartal in der Praxis eingelesen
Bearbeitungszeit und Verfügbarkeit
  • Die Bearbeitung und ärztliche Signatur erfolgt in der Regel nach Ablauf einer Sprechstunde nach Eingang Ihrer Bestellung.
  • Bei Bestellungen am Wochenende ist das Rezept spätestens am folgenden Montagnachmittag für GKV als eRezept abrufbar / für PKV als Papierausdruck abholbereit.
Bitte beachten Sie
  • In Einzelfällen kann vor Ausstellung eines Folgerezepts eine ärztliche Rücksprache notwendig sein – vor allem, wenn längere Zeit keine Therapiekontrolle stattgefunden hat.
    Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Sie darüber nicht individuell benachrichtigen können. Ein Blick in die eRezept-App Ihrer Krankenkasse kann Ihnen helfen zu prüfen, ob Ihr Rezept bereits ausgestellt und signiert wurde. So vermeiden Sie unnötige Wege zur Apotheke und sehen auf einen Blick, ob das Rezept bereitsteht.

  • Störungen der Telematik-Infrastruktur (z. B. bei eRezept-Übertragung) sind leider möglich und liegen außerhalb unseres Einflusses.
    Bei Problemen wenden Sie sich bitte telefonisch an unser Praxisteam.

Der Notfalldatensatz (NFD) auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) enthält wichtige medizinische Informationen für den Ernstfall, z. B.: bekannte Allergien oder Unverträglichkeiten, chronische Erkrankungen, vorhandene Implantate (z. B. Herzschrittmacher), Angaben zu Notfallkontakten. Im Notfall können Ärztinnen, Ärzte und Rettungskräfte schnell auf diese Informationen zugreifen – besonders wichtig, wenn Sie selbst nicht ansprechbar sind.

Die Speicherung erfolgt nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung. Zugriff haben ausschließlich autorisierte medizinische Fachpersonen.

Wenn Sie möchten, können wir den Notfalldatensatz gemeinsam mit Ihnen in unserer Praxis anlegen.
Bitte bringen Sie dazu Ihre elektronische Gesundheitskarte mit und teilen Sie uns die nötigen Informationen mit, z.B. vorab online über dieses Formular.

Datensicherheit hat bei uns höchste Priorität. Unsere Website verwendet eine verschlüsselte Verbindung (HTTPS), um Ihre Daten zuverlässig zu schützen.
Zu unserer Datenschutzerklärung

Alternativ können Sie Ihren Rezeptwunsch auch telefonisch übermitteln: Rezepttelefon 02233 / 22265 (Anrufbeantworter)

Die elektronische Patientenakte (ePA) bietet Ihnen die Möglichkeit, wichtige Gesundheitsdaten zentral und sicher digital zu speichern – z. B. Befunde, Diagnosen, Arztbriefe oder Impfungen.

Sie entscheiden selbst,

  • welche Informationen dauerhaft gespeichert werden

  • wer Zugriff darauf erhält (z. B. Hausarzt, Fachärztin, Klinik)

Die ePA soll die Kommunikation zwischen Ihnen und Ihren behandelnden Ärzten verbessern und eine schnellere, gezieltere medizinische Versorgung ermöglichen – insbesondere bei Wechseln von Behandlern oder im Notfall.

Wir speichern gemäß gesetzlicher Vorgaben medizinische Dokumente (z. B. Laborbefunde) in Ihrer ePA, sofern Sie dem nicht widersprechen.

Wenn Sie keine Speicherung in Ihrer ePA wünschen, teilen Sie uns dies bitte mit. Ihre Entscheidung wird selbstverständlich respektiert.

Hinweis für privat Versicherte (PKV)

Die elektronische Patientenakte steht aktuell nur gesetzlich Versicherten (GKV) zur Verfügung.
Ein flächendeckendes Angebot für privat Versicherte befindet sich in Planung, ist aber noch nicht bei allen Anbietern verfügbar. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrer privaten Krankenversicherung, ob und in welcher Form eine ePA angeboten wird.

Ihre Rezeptbestellung:

    Rezeptart:

    Wenn Ihnen kürzlich ein neues Medikament in kleiner Packungsgröße (N1) verordnet wurde, ist es wichtig, vor einer Änderung der Packungsgröße Rücksprache mit Ihrem behandelnden Arzt zu halten. Bitte nutzen Sie dieses Formular nicht für die Bestellung von N1-Packungen, zur Fortführung von Fremdverordnungen (z. B. aus Klinik oder anderer Praxis) oder zur Anpassung der Verordnungsmenge. Die weitere Verordnung muss zunächst ärztlich abgeklärt werden.

    Wenn Ihnen kürzlich ein neues Medikament in kleiner Packungsgröße (N1) verordnet wurde, ist es wichtig, vor einer Änderung der Packungsgröße Rücksprache mit Ihrem behandelnden Arzt zu halten. Bitte nutzen Sie dieses Formular nichtfür die Bestellung von N1-Packungen, zur Fortführung von Fremdverordnungen (z. B. aus Klinik oder anderer Praxis) oder zur Anpassung der Verordnungsmenge. Die weitere Verordnung muss zunächst ärztlich abgeklärt werden.



    Anmerkungen, weitere Medikamente:


    Wichtiger Hinweis:
    Dieses Formular dient ausschließlich der Bestellung von Folgerezepten für Medikamente, die wir Ihnen bereits in gleicher Dosierung und Packungsgröße verordnet haben und für die keine ärztliche Rücksprache erforderlich ist. Für die Bestellung von Salben/Cremes, Änderung der Packungsgröße, Fortführung von Fremdverordnungen (aus anderer Praxis/Krankenhaus) oder bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte vorab an die Ärzte – z. B. über die Videosprechstunde.
    Zur Datenschutzerklärung
    Die Datenschutzhinweise habe ich gelesen und akzeptiert. Mit der Speicherung meiner Daten bin ich einverstanden. Meine Bestellung erfüllt die o.g. Voraussetzungen.

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    nachmittags telefonisch
    und nach Vereinbarung

     

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    Praxis Dr. med. Schönherr
    Fachärzte für Allgemeinmedizin
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    📠 0 22 33 / 2 22 64

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